Gründung der Solunis GmbH

Jahre Erfahrung im Bereich der organisierten Rücknahme und Verwertung von Verpackungen

Das Geheimnis des Vorwärtskommens liegt darin, den ersten Schritt zu tun.
(Mark Twain)

 

Mit dem 01. August 2017 tritt die Novellierung der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV) in Kraft. Für Gewerbebetriebe definiert diese Verordnung strengere Vorschriften an die getrennte Sammlung von Abfällen und neue Dokumentationspflichten.

Unsere Dienstleistungen hierzu sind unter anderem die

  • Erstellung der notwendigen Dokumentationen gemäß § 3 GewAbfV
  • Errechnung der Getrenntsammlungsquote
  • Konzeption zur Sammlung Ihrer Abfälle
  • Einholung aller Bestätigungen der Vorbehandlungsanlagen
  • Optimierung Ihrer Entsorgungswege

 

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung; melden Sie sich bitte unter info@solunis.de